Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Bedingungen für die Benutzung der BECT GmbH (Stand: 01.02.2012) Mit dem Betreten des Miniplanet Wunderlandes werden die nachstehenden Allgemeinen Bedingungen für die Benutzung des Miniplanet Wunderlandes durch den Besucher (Eltern, sonstige Begleitpersonen und Kinder) anerkannt und ausdrücklich Gegenstand des Benutzungsvertrages.
(1) Der Miniplanet Wunderland besteht aus mehreren Unterhaltungs- und Spielkomponenten, verschiedenen Kleinspielaktivitäten und einem Klettergerüst. Die Benutzung aller angebotenen Einrichtungen und Geräte erfolgt auf eigene Gefahr der Besucher und erfordert Rücksichtnahme auf die anderen Besucher, unbeschadet der Verpflichtung der BECT GmbH, sämtliche Einrichtungen und Geräte in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten.
(2) Kindern ist der Besuch des Miniplanet Wunderlandes nur in Begleitung ihrer Eltern oder eines anderen Aufsichtspflichtigen gestattet, es sei denn, die Eltern haben ausdrücklich auf dem dafür vorgesehenen Formular ihr Einverständnis mit dem Besuch durch das Kind ohne die Begleitung eines Aufsichtspflichtigen erklärt. Solokinder ab Einschulung wird mit schriftlicher Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten ein Aufenthalt von maximal 4 Stunden gewährt. Eine Übertragung der Aufsichtspflicht auf die BECT GmbH oder deren Personal findet nicht statt. Das Personal des Miniplanet Wunderlandes ist für die Beaufsichtigung der Kinder nicht verantwortlich.
(3) Eltern bzw. der sonstige Aufsichtspflichtige haften für ihre Kinder und sind sowohl für den Eintritt jeglicher Schäden an der Einrichtung und den Gerätschaften als auch für Personen- und Sachschäden bei Dritten verantwortlich.
(4) Die BECT GmbH oder ihre Erfüllungsgehilfen haften für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die BECT GmbH haftet nicht für selbst verschuldete Unfälle der Besucher, insbesondere nicht für Schäden, die auf eigener unsachgemäßer Behandlung und/oder Handhabung der Geräte oder sonstiger Spieleinrichtungen beruhen und/oder durch andere Besucher verursacht werden. Auch im Falle von höherer Gewalt und Zufall sowie Mängeln, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet die BECT GmbH nicht.
(5) Alle gepolsterten Spielbereiche des Miniplanet Wunderlandes dürfen nicht mit Schuhen, sondern nur mit Socken oder Strümpfen, mit rutschfesten Sohlen betreten werden. Wir empfehlen das Tragen von Hallenschuhen in der Fussball Arena.
(6) Zur Sicherheit aller Besucher dürfen Behälter und Gegenstände aus Glas sowie eigenes Spielzeug im Spielbereich nicht benutzt werden. Scharfe, spitze oder sonstige gefährliche Gegenstände dürfen nicht mitgeführt werden.
(7) Das Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken ist nicht gestattet. Der Verzehr von Speisen und Getränken aus dem Miniplanet Wunderland -Bar muss in den dafür ausgewiesenen Bereichen erfolgen.
(8) Für Beschädigungen an der Bekleidung der Besucher, die bei der Benutzung der Einrichtungen und Geräte des Miniplanet Wunderlandes entstehen, haftet die BECT GmbH nicht. Eine Haftung für die in den Miniplanet Wunderland vom Besucher mitgebrachten Gegenstände, Geld und sonstige Wertsachen wird nicht übernommen.
(9) Der Miniplanet Wunderland stellt kostenlose Schließfächer zur Verfügung. Wir übernehmen keine Haftung für eingeschlossene Sachen aller Art. Durch die Benutzung des Schließfaches wird dieser Haftungsausschluss anerkannt. Das Wegschließen von Sachen aller Art erfolgt direkt durch den Gast, der Miniplanet Wunderland Mitarbeiter/innen können somit den Inhalt nicht prüfen. Der Gast muss beim Verlassen des Miniplanet Wunderlandes den Schlüssel für das Wertschließfach zurückgeben. Schließfächer, die bis zum Betriebsschluss nicht geleert worden sind, werden aus Sicherheitsgründen geöffnet und geleert – unter jeglichem Haftungsausschluss für deren Inhalt. Derart entnommene Sachen werden wie Fundsachen behandelt und nur für kurze Zeit aufbewahrt, sowie danach entsorgt. Bei Abholung solcher Fundsachen muss der Originalschlüssel des Schließfachs unbedingt zurückgegeben werden. Bei Verlust des Schlüssels wird für die Wiederbeschaffung und den Austausch des Schlosses eine Schutzgebühr in Höhe von 15,00 € erhoben.
(10) Sämtliche Einrichtungen des Miniplanet Wunderlandes sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhaften Verunreinigen, Beschädigung oder Verlust entliehener Sachen haftet der Besucher für den Schaden. Beschädigungen an der Einrichtung oder den Gerätschaften sowie entliehenen Gegenständen sind vom Besucher dem Personal unverzüglich anzuzeigen.
(11) Den im Interesse der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit getroffenen Maßnahmen und Anordnungen des Personals ist Folge zu leisten. Das von der Geschäftsführung hierzu bevollmächtigte Personal übt das Hausrecht innerhalb des Miniplanet Wunderlandes aus. Es ist befugt, Besucher die die Sicherheit, Ruhe und Ordnung gefährden, andere Besucher belästigen, gegen die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen, oder den Anordnungen des Personals nicht Folge leisten, aus dem Miniplanet Wunderland zu verweisen.
(12) Der Zutritt zum Miniplanet Wunderland ist nicht gestattet für Personen mit ansteckenden Krankheiten oder offenen Wunden sowie Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen. Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.
(13) In dem Miniplanet Wunderland herrscht Rauchverbot, zum Rauchen muss der Miniplanet Wunderland verlassen werden.
(14) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Bremen. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird davon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung ist vielmehr so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr verfolgte wirtschaftliche Zweck, soweit zulässig, erreicht wird.
BECT GmbH Landwehrstr. 72 28217 Bremen Tel. 0421-16767626 www.mini-planet.de , kontakt@mini-planet.de